Unproven therapies: Was die Arzneimittelbehörden sagen – und was das für ANOVA IRM bedeutet
Die Antwort vorweg
Arzneimittelbehörden wie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) warnen vor sogenannten unproven therapies – nicht nachgewiesenen Zell- und Gewebetherapien. Diese Warnung ist berechtigt. Wir greifen sie auf dieser Seite vollständig auf und beantworten sie Punkt für Punkt.
Die Antwort in zwei Sätzen: Die Herstellung bei ANOVA IRM erfolgt unter behördlicher Erlaubnis, unter GFP/GMP-Bedingungen und unter regelmäßiger behördlicher Inspektion. ANOVA setzt schon jetzt Vorgaben der neuen SOHO-Verordnung um, die bereits in Kraft ist und – mit wenigen Ausnahmen – ab dem 7. August 2027 gilt. Ein Wirksamkeitsnachweis aus einer eigenen konfirmatorischen Phase-3-Studie liegt nicht vor – deshalb sind die Behandlungen experimentell und erfolgen als individueller Heilversuch nach umfassender Aufklärung.
ANOVA IRM ist keine unregulierte Stammzellklinik. ANOVA IRM verfügt über eine behördliche Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) für mit BMC und über Gewebeerlaubnisse nach §§ 20b und 20c AMG (Entnahmeerlaubnis für Knochenmark als Grundlage von BMC und Fettgewebe als Grundlage für MSC Sekretom und Be- und Verarbeitungserlaubnis für das Sekretom).
Die Warnungen im Original
Wir paraphrasieren die Warnungen nicht, sondern verlinken sie. Wer sich ein eigenes Bild machen möchte, sollte die Originaltexte lesen:
- EMA/CAT: EMA warns against using unproven cell-based therapies (PDF, 2020)
- EMA: Advanced therapy medicinal products – Overview
- FDA: Consumer Alert on Regenerative Medicine Products Including Stem Cells and Exosomes
- FDA: Patient and Consumer Warning about Unapproved Products from Human Cells or Tissues
- Paul-Ehrlich-Institut: Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)
Zwei Fragen, die auseinandergehalten werden müssen
Die Behördenwarnung besteht aus zwei Bestandteilen, die in der öffentlichen Diskussion oft vermischt werden: Sicherheit und Wirksamkeit (in den englischen Texten; safety and efficacy). Für jeden Bestandteil sagen wir hier nochmals offen, wo ANOVA IRM steht.
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Aspekt der Behördenwarnung |
Was gemeint ist |
Position ANOVA IRM |
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Sicherheit – unsterile oder unkontrollierte Herstellung, Kontamination, nicht charakterisierte Produkte, fehlende Chargenprüfung, keine Rückverfolgbarkeit, keine Vigilanz |
Herstellungs- und Qualitätsrisiken bei Anbietern ohne behördliche Erlaubnis |
Adressiert. GMP/GFP-Struktur mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, Erlaubnissen nach §§ 20b und 20c AMG , behördlicher Inspektion durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), dokumentierter Chargenfreigabe und Pharmakovigilanz. Öffentlich überprüfbar in EudraGMDP. |
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Wirksamkeit – Heilsversprechen ohne kontrollierte Studien |
Fehlender konfirmatorischer Wirksamkeitsnachweis (Phase 3) |
Offen benannt. Kein eigener Phase-3-Nachweis. Grundlage sind medizinische Evidenz, wissenschaftliche Publikationen und, wo vorhanden, Studien der Phasen 1 und 2. Deshalb: experimentell, individueller Heilversuch, umfassende Aufklärung. |
Weitere Details zu unseren GFP/GMP-Vorgaben sind auf unserer GMP/GFP-Legal Seite aufgeführt.
Kurz gefasst: Ein Herstellungsbetrieb kann behördlich erlaubt, inspiziert und GMP-konform sein, ohne dass das hergestellte Produkt für eine Indikation zugelassen ist. Beides ist bei ANOVA IRM sowohl für BMC also auch das MSC Sekretom der Fall – das eine ja, das andere nein.
Die Prüf-Checkliste der Behörden, beantwortet
EMA und FDA empfehlen Patientinnen und Patienten, Anbietern von Zelltherapien konkrete Fragen zu stellen. Hier sind genau diese Fragen – mit unserer Antwort und dem jeweiligen Beleg. Der Einfachheit halber differenzieren wir hier nicht Herstellung und Be- und Verarbeitung in jedem Block. BMC wird regulatorisch betrachtet hergestellt, MSC-Sekretom wird als Gewebezubereitung regulatorisch be- und verarbeitet.
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Von den Behörden empfohlene Prüffrage |
Antwort für ANOVA IRM |
Beleg |
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Ist der Anbieter behördlich erlaubt, das Produkt herzustellen? |
Ja – Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, Erlaubnisse nach §§ 20b und 20c AMG |
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Wird die Herstellung behördlich inspiziert? |
Ja – regelmäßige risikobasierte Inspektionen nach § 64 AMG durch das HLfGP |
GMP-Zertifikat DE_HE_01_GMP_2025_0046 |
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Erfolgt die Herstellung unter GMP? |
Ja – für BMC verpflichtend, für das MSC-Sekretom freiwillig seit 2018 an ATMP-Niveau angelehnt. ANOVA setzt bereits jetzt SOHO-Vorgaben um |
GMP-Zertifikat, SOPs |
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Wird jede Charge geprüft und freigegeben? |
Ja – dokumentiertes Prüf- und Freigabeverfahren je Patientencharge |
Chargendokumentation |
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Werden Nebenwirkungen erfasst und gemeldet? |
Ja – Pharmakovigilanzpflichten, Meldung schwerwiegender Verdachtsfälle an die Behörde |
QM-System |
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Werden Heilungsversprechen gemacht? |
Nein – Aufklärung über die begrenzte Datenlage vor jeder Behandlung |
Aufklärungsbogen |
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Ist das Produkt für die Indikation zugelassen? |
Nein. Es besteht keine Zulassung nach § 21 AMG. Die Anwendung erfolgt als individueller Heilversuch. |
offen benannt |
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Liegt ein Wirksamkeitsnachweis aus einer Phase-3-Studie vor? |
Nein. Grundlage sind medizinische Evidenz, Publikationen und Studien der Phasen 1 und 2. |
Evidenzseiten je Indikation |
Die beiden letzten Zeilen sind uns wichtig. Eine Selbstauskunft, die ausschließlich Häkchen enthält, ist keine Auskunft. Wir benennen die Lücken so deutlich wie die erfüllten Anforderungen.
Weitere Definitionen und Links zu allen Erlaubnissen, Registern etc. finden sich auf unserer GMP/GFP-Legal Seite.
Was das für Sie als Patientin oder Patient bedeutet
Sie werden nicht im Rahmen einer zugelassenen Standardtherapie behandelt. Sie werden im Rahmen eines individuellen ärztlichen Heilversuchs entweder mit BMC oder MSC Sekretom behandelt. Das ist rechtlich zulässig und in Deutschland klar geregelt – es bedeutet aber, dass die Wirksamkeit für Ihre Indikation nicht als bewiesen gelten kann, weil wir keine klinische Studie durchgeführt haben.
Daraus folgt für den Ablauf bei ANOVA IRM:
- Vor jeder Behandlung steht eine individuelle ärztliche Nutzen-Risiko-Prüfung.
- Vor jeder Behandlung steht eine umfassende Aufklärung über die begrenzte Datenlage, über mögliche Risiken und über bestehende Behandlungsalternativen einschließlich etablierter Standardtherapien.
- Wir erläutern immer, dass es bisher für praktisch keine Stammzelltherapie eine echte Phase-3-Studie gibt und diese Therapien alle bisher nicht zugelassen sind.
- Wir nennen Ihnen die vorhandene wissenschaftliche und klinische Studienlage zu Ihrer Indikation und benennen ausdrücklich, was nicht belegt ist. Wir unterscheiden hier explizit Phase 1, 2 und 3 Studien.
- Wir machen keine Erfolgsversprechen und nennen keine Erfolgsquoten, die nicht auf einer wissenschaftlichen oder klinischen Studiengrundlage beruhen.
Wenn für Ihre Erkrankung eine wirksame, zugelassene Standardtherapie zur Verfügung steht, sprechen Sie diese Option ausdrücklich mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt durch.
Häufige Fragen
Ist ANOVA IRM legal?
Ja. ANOVA IRM stellt seine Produkte auf Grundlage behördlicher Erlaubnisse nach §§ 13, 20b und 20c AMG her. Diese Erlaubnisse werden vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) erteilt und im Rahmen regelmäßiger Inspektionen nach § 64 AMG überprüft. Sie sind öffentlich in der europäischen Datenbank EudraGMDP und im EU Tissue Establishment Compendium einsehbar.
Warnt die EMA vor ANOVA IRM?
Nein. Die EMA/FDA warnt gemeinsam mit den europäischen Arzneimittelbehörden allgemein vor unregulierten bzw. illegal bereitgestellten Advanced Therapies. Rechtmäßige regulatorische Wege können – je nach Produkt und Anwendung – eine Arzneimittelzulassung, eine genehmigte klinische Prüfung oder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine nationale Hospital Exemption umfassen. ANOVA IRM beruft sich für die hier beschriebenen Behandlungen nicht nur auf eine Hospital Exemption, sondern auf die auf dieser Seite dargestellten behördlichen Erlaubnisse. Eine namentliche Warnung vor ANOVA IRM existiert nicht. Wir halten die allgemeine Warnung für berechtigt und beantworten sie auf dieser Seite Punkt für Punkt.
Was ist der Unterschied zwischen „experimentell“ und „illegal“?
Das sind zwei verschiedene Dinge. Experimentell heißt: Für dieses Produkt in dieser Indikation gibt es keinen eigenen Phase-3-Wirksamkeitsnachweis. Legal heißt: Die gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Erlaubnisse liegen sowohl für BMC also auch das MSC Sekretom vor. Eine Behandlung kann beides gleichzeitig sein – und bei ANOVA IRM ist sie es.
Ist „GMP-zertifiziert“ dasselbe wie „zugelassen“?
Nein. Ein GMP-Zertifikat bestätigt, dass die Herstellung den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis entspricht und behördlich inspiziert wurde. Eine Zulassung nach § 21 AMG bestätigt, dass Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit eines Produkts für eine bestimmte Indikation nachgewiesen wurden. ANOVA IRM verfügt über ein GMP-Zertifikat. Eine Zulassung besteht nicht und wird nicht benötigt, da die ANOVA IRM nicht in Verkehr bringt.
Welche Produkte betrifft das?
Bone Marrow Concentrate (BMC) als Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) und das MSC-Sekretom als Gewebezubereitung. Für BMC bestehen eine Entnahmeerlaubnis nach § 20b AMG und eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. Für das MSC-Sekretom bestehen Erlaubnisse nach §§ 20b und 20c AMG.
Wie kann ich das selbst überprüfen?
Über die öffentlichen Register. Die Herstellungserlaubnis und das GMP-Zertifikat sind in EudraGMDP hinterlegt, die Gewebeerlaubnis im EU Tissue Establishment Compendium. Die Kennungen finden Sie in der Übersicht unten.
Ist ANOVA eine Klinik?
ANOVA IRM ist mit der Vitus Privatklinik assoziiert. Beide Unternehmen werden von Dr. mult. Michael K. Stehling betrieben. ANOVA ist also im engen Rahmen der deutschen Auslegung des Wortes „Klinik“ keine Klinik sondern eine private medizinische Einrichtung. ANOVA IRM stellt die Stammzellprodukte (BMC und MSC Sekretom) her.
Unsere behördlichen Erlaubnisse im Überblick
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Erlaubnis / Zertifikat |
Kennung |
Erteilt durch |
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DE_HE_01_MIA_2022_0094 |
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EU-GMP-Zertifikat |
DE_HE_01_GMP_2025_0046 |
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DE-RPDA-18L18.01-1703-B-1-O |
zuständige Landesbehörde |
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Zulassung nach § 21 AMG |
Für ANOVA IRM nicht erforderlich, da die hier beschriebenen Produkte nicht in Verkehr gebracht werden. |
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Hinweis für internationale Leserinnen und Leser: HLfGP und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sind die zuständigen deutschen Arzneimittelbehörden – funktional vergleichbar mit der FDA in den USA, wobei in Deutschland Inspektion (Landesebene) und Zulassung (Bundesebene) getrennt sind.
Weiterlesen
- Regulatorischer Status von ANOVA IRM – die Kernseite: experimentell und legal, Erlaubniskette, Behörden, Register
- GMP, GFP und Chargenfreigabe bei ANOVA IRM
- SoHO-Verordnung 2027 und was ANOVA IRM seit 2018 tut
Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Fachlich geprüft von: Dr. mult. Michael K. Stehling · GMP geprüft von: Dr. Nicole Kühl · ANOVA Institute for Regenerative Medicine GmbH, Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main